Erwägungsgrund 13 32025D1771BESCHLUSS (EU) 2025/1771 DER KOMMISSION vom 8. September 2025 über die an die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zu entrichtenden Gebühren für ihre Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/2152 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2020/2152 sollte somit aufgehoben werden, um den mit der Verordnung (EU) 2024/1106 und der Verordnung (EU) 2024/1789 eingeführten Änderungen…
Erwägungsgrund 15 32024D3244BESCHLUSS (EU) 2024/3244 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates in Bezug auf forstliches Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“, dessen Etikettierung und die Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden
Da der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/773 am 31. Dezember 2024 ausläuft, sollte der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2025 gelten, damit die…
Erwägungsgrund 56 32025R0202VERORDNUNG (EU) 2025/202 DES RATES vom 30. Januar 2025 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025
Die Verordnung (EU) 2024/257 sollte daher entsprechend geändert werden.
Art. 1 32024D2109Der Beschluss (EU) 2024/1177 wird mit Wirkung zum 1. September 2024 aufgehoben.
Erwägungsgrund 13 32024D0721BESCHLUSS (EU) 2024/721 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2024 zur Festlegung der Werte für die Einstufungen im Rahmen des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/229 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1113) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2018/229 sollte daher aufgehoben und ersetzt werden.
Erwägungsgrund 15 32024R1856VERORDNUNG (EU) 2024/1856 DES RATES vom 28. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023
Die Verordnungen (EU) 2023/194 und (EU) 2024/257 sollten daher entsprechend geändert werden.