Erwägungsgrund 1 32024D2109
Die detaillierten Maßnahmen für die Umsetzung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinsamen Grundstandards umfassen Verfahren für die Zulassung und den Einsatz von Ausrüstungen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt.