Erwägungsgrund 3 32025D1217
Nach dem Beschluss des Rates (EU) 2024/2118 wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 7. Juli 2024 im Namen der Union unterzeichnet.