Erwägungsgrund 5 32024D2118
Die UNCITRAL-Regeln über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren (im Folgenden „Regeln“) sollten bei der Investor-Staat-Streitbeilegung im größtmöglichen Umfang angewendet werden. Was die Union betrifft, so sollten die Regeln für den Vertrag über die Energiecharta gelten.