Erwägungsgrund 2 32021D2180
Die Teilnehmer am Übereinkommen (im Folgenden „Teilnehmer“) entscheiden in einem schriftlichen Verfahren über den vor dem Hintergrund des derzeitigen Konjunkturabschwungs infolge der COVID-19-Pandemie im Einklang mit Kapitel IV Abschnitt 5 des Übereinkommens eingebrachten Vorschlag der Europäischen Union für eine Gemeinsame Haltung, mit dem die nach Artikel 11 Buchstabe a des Übereinkommens erforderliche Mindestanzahlung vorübergehend gesenkt wird (im Folgenden „vorgeschlagene Gemeinsame Haltung“).