Erwägungsgrund 6 32024D2129
Nach den am 22. April 2024 von der Kommission (Eurostat) validierten Daten belief sich das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei 2023 auf 4,9 % des BIP und der gesamtstaatliche Schuldenstand auf 56,0 % des BIP. In ihrem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV vertrat die Kommission die Auffassung, dass der im AEUV festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP im Jahr 2023 nicht nur ausnahmsweise überschritten wurde, da dies im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts weder auf außergewöhnliche Umstände noch auf einen schweren Konjunkturabschwung zurückzuführen war. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission, wonach das gesamtstaatliche Defizit in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin bei über 3 % des BIP liegen dürfte, wird der im AEUV festgelegte Referenzwert auch nicht nur vorübergehend überschritten. Im Ergebnis lag das Defizit 2023 über dem im AEUV festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP und nicht in dessen Nähe. Der Referenzwert kann im Sinne des AEUV und des Stabilitäts- und Wachstumspakts weder als ausnahmsweise noch als vorübergehend überschritten angesehen werden. Folglich ist das Defizitkriterium im Sinne des AEUV und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 dem Anschein nach nicht erfüllt.