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In Anhang II werden die Modalitäten für die Erfüllung des Auftrags und der Aufgaben der Europäischen Koordinatoren festgelegt.
Das für Verkehr zuständige Kommissionsmitglied wird ermächtigt, jedem Europäischen Koordinator ein Mandatsschreiben gemäß Anhang II zu übermitteln.
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 sind die zuständigen Behörden aufgelistet, denen bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang II zu erlassen, indem die in diesem Anhang…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.