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Das Mandat der Europäischen Koordinatoren beginnt am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses und endet vier Jahre danach.
Das Mandat der Koordinatoren kann erneuert werden. Jeder Europäische Koordinator kann die Kommission jederzeit bitten, sein Mandat zu beenden. Das Mandat der Europäischen Koordinatoren für die Europäischen Verkehrskorridore Atlantik, Ostsee – Schwarzes Meer – Ägäisches Meer und Rhein – Donau beginnt jedoch am 16. September 2025 und endet vier Jahre danach.
Wird der Europäische Koordinator seinem Mandat nicht in zufriedenstellender Weise und entsprechend den Anforderungen dieses Artikels gerecht, so kann die…
In dem Beschluss zur Benennung des europäischen Koordinators werden das Mandat mit Angabe der Mandatsdauer, die spezifischen Aufgaben und die entsprechenden…
Jeder Europäische Koordinator der Europäischen Verkehrskorridore und der beiden horizontalen Prioritäten erstellt spätestens bis zum 19. Juli 2026 und danach…
Das Mandat des Europäischen Koordinators beginnt am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses und endet ein Jahr danach.
Artikel 2 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Das Mandat der Europäischen Koordinatoren für die Europäischen Verkehrskorridore Atlantik, Ostsee –…
Der Koordinator sollte gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 für ein Jahr ernannt werden. Die Entscheidung über die Verlängerung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.