Beschluss (EU) 2024/2467 der Kommission vom 13. Februar 2024 über die Maßnahmen Staatliche Beihilfe SA.52162 (2019/C) (ex 2018/FC) — Dänemark und Staatliche Beihilfe SA.52617 (2019/C) (ex 2018/FC) — Schweden durchgeführt von Dänemark und Schweden für das Øresundsbro Konsortiet (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 959) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Vorteile, die Dänemark aus dem 1999-2007 DEP gewährt hat, stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für A/S Øresund und das Konsortium und damit für das Konsortium dar. Diese Beihilfe stellt eine bestehende Beihilfe dar, soweit sie vor dem 21. Februar 2004 gewährt wurde.
Art. 3 32024D2467
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