Art. 4 32024D2467
Die Vorteile, die sich aus dem 1999-2007 DEP ergeben, insoweit sie ab dem 21. Februar 2004 gewährt wurden, die Vorteile, die sich aus dem 2008-2015 DEP ergeben, und die Vorteile, die sich aus dem 2013-2015 LCF ergeben, stellen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für A/S Øresund und das Konsortium und damit für das Konsortium dar. Diese Beihilfe stellt eine neue Beihilfe dar, die Dänemark unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt hat, und ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.