Erwägungsgrund 2 32024D2486
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2024, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2024 mit Beschluss (EU) 2023/2684 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/28) genehmigt.