Art. 2 32023D2068BESCHLUSS (EU) 2023/2068 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/2278 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) (EZB/2023/23)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32024D2486BESCHLUSS (EU) 2024/2486 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/2684 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28) (EZB/2024/24)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32022D2285BESCHLUSS (EU) 2022/2285 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (EZB/2022/41)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 24 Abs. 1 32020D0637Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32024D2546BESCHLUSS (EU) 2024/2546 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/2684 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28) (EZB/2024/25)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.