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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Libanon (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, zur Stärkung der Kapazitäten der libanesischen Streitkräfte beizutragen, um die nationale Sicherheit, Stabilität und Resilienz Libanons zu erhöhen. Das spezifische Ziel der vorgeschlagenen Unterstützungsmaßnahme besteht darin, den Ausbau der Kapazitäten des militärmedizinischen und des technischen Kommandos sowie des Logistikkommandos zu unterstützen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich der erforderlichen technischen Ausbildung, finanziert.
medizinische Ausrüstung und Unterstützung für medizinische Strukturen,
technische Ausrüstung,
individuelle Ausrüstung und Ausstattung für militärisches Personal.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Um das in Absatz 2 festgelegte Ziel zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind,…
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Um die in Absatz 2 festgelegten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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