Erwägungsgrund 1 32024D2503
Der Rat hat am 18. September 2018 auf der Grundlage eines Ersuchens des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen für Jemen (UNVIM) den Beschluss (GASP) 2018/1249 über eine Maßnahme der UNVIM angenommen.