Beschluss (EU) 2024/2543 des Rates vom 23. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union im Hinblick auf die Änderungen der Anhänge des ADR sowie der Änderungen der dem ADN beigefügten Verordnungen muss von ihren Mitgliedstaaten vertreten werden, die Vertragsparteien des ADR beziehungsweise des ADN sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln —
Erwägungsgrund 10 32024D2543
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