Erwägungsgrund 3 32024D2543
Während eines Zeitraums von zwei Jahren zwischen 2022 und 2024 hat der WP.15 und der ADN-Verwaltungsausschuss Änderungen der Anhänge des ADR bzw. der dem ADN angefügten Verordnungen angenommen, die den Vertragsparteien des ADR und den Vertragsparteien des ADN jeweils am 1. Juli 2024 beziehungsweise am 1. September 2024 übermittelt wurden.