Erwägungsgrund 4 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 14 des ADR kann jede Vertragspartei eine oder mehrere Änderungen der Anlagen dieses Übereinkommens vorschlagen. Die Arbeitsgruppe für die…
Erwägungsgrund 2 32022D1663BESCHLUSS (EU) 2022/1663 DES RATES vom 26. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen beigefügten Verordnung zu vertreten ist
Nach Artikel 14 des ADR kann jede Vertragspartei eine oder mehrere Änderungen der Anlagen zum ADR vorschlagen. Die Arbeitsgruppe für die Beförderung…
Erwägungsgrund 3 32018D1485BESCHLUSS (EU) 2018/1485 DES RATES vom 28. September 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen der Anlagen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Nach Artikel 14 des ADR kann jede Vertragspartei eine oder mehrere Änderungen der Anlagen des ADR vorschlagen. Die Arbeitsgruppe für die Beförderung…
Art. 1 32024D2543Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der Änderungen der Anlagen zum ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung, die von der Arbeitsgruppe…
Art. 1 32022D1663BESCHLUSS (EU) 2022/1663 DES RATES vom 26. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen beigefügten Verordnung zu vertreten ist
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der Änderungen der Anlagen zum ADR, die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter…
Art. 1 Abs. 1 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt zu den Änderungen der Anlagen des ADR, die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15)…