Erwägungsgrund 3 32024D2566
Die Sachverständigengruppe zum AETR und der Hauptausschuss Straßenverkehr wurden von UNECE im Rahmen des AETR eingesetzt. Der Hauptausschuss ist ein Gremium mit der Befugnis, Änderungen der einleitenden Artikel von Anlage 1B des Anhangs des AETR auszuarbeiten und anzunehmen, während die Sachverständigengruppe ein Gremium ist, das die Befugnis besitzt, Änderungsvorschläge auszuarbeiten und dem Hauptausschuss vorzulegen.