Art. 2 32025D2516BESCHLUSS (EU) 2025/2516 DES RATES vom 4. Dezember 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei eingesetzten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur gegenseitigen Anerkennung des Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte der Union und des Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte der Republik Türkei zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2417BESCHLUSS (EU) 2025/2417 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug auf die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen und die Modalitäten für den Austausch der in diesen Registern enthaltenen Informationen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2426BESCHLUSS (EU) 2025/2426 DES RATES vom 17. November 2025 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2418BESCHLUSS (EU) 2025/2418 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug die Höhe und die Modalitäten des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zu bestimmten von der Union verwalteten Straßenverkehrsinformationssystemen und zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2022 des Sonderausschusses für Straßenverkehr zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2421BESCHLUSS (EU) 2025/2421 DES RATES vom 13. November 2025 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2624BESCHLUSS (EU) 2025/2624 DES RATES vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/746 betreffend der Verlängerung seiner Geltungsdauer und betreffend seines Anhangs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.