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Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine schwierige Situation bei der Umsetzung des AETR-Systems für digitale Fahrtenschreiber zu lösen, in der die Kommission bestimmten nicht der EU angehörenden AETR-Vertragsparteien gewisse Zertifizierungstätigkeiten erbringt, und zwar durch eine zwischen der UNECE und den Dienststellen der Kommission 2009 unterzeichnete Absichtserklärung. Diese Absichtserklärung wurde mehrfach im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen erneuert; sie wurde zuletzt am 28. November 2023 für einen Zeitraum bis zum 31. Mai 2024 verlängert.
Die Sachverständigengruppe zum AETR und der Hauptausschuss Straßenverkehr werden in ihren Sitzungen am 28. Oktober 2024 bzw. vom 29. bis 31. Oktober 2024 oder…
Es liegt im Interesse der Union, den Entscheidungsprozess im Rahmen des AETR in Bezug auf Kontrollgeräte, einschließlich digitaler Fahrtenschreiber, zu ändern,…
Gemäß Artikel 22bis des AETR werden Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über den digitalen Fahrtenschreiber von allen Vertragsparteien des…
Angesichts der Tatsache, dass etwaige Änderungen der Spezifikationen des digitalen Fahrtenschreibers die Grundsätze und die Funktionsweise des AETR unberührt…
Die AETR–Sachverständigengruppe berät derzeit über Änderungen des AETR auf der Grundlage eines Vorschlags, der einem — mit dem Beschluss (EU) 2016/1877 des…
Während der Verhandlungen mit den anderen Vertragsparteien des Übereinkommens wurde deutlich, dass einige Änderungen an dem vom Rat gebilligten Text vorgenommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.