Erwägungsgrund 1 32024D2582
Der Rat ist am 15. Mai 2023 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Golfregion zu ernennen, und hat den Beschluss (GASP) 2023/963 angenommen, mit dem Herr Luigi DI MAIO zum Sonderbeauftragten für die Golfregion für den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 28. Februar 2025 ernannt wurde.