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Der Beschluss (GASP) 2024/2098 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Der Sonderbeauftragte der Europäischen Union
In Artikel 5 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2027 beläuft sich auf 3 385 100,49 EUR.“
Artikel 13 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission regelmäßig Zwischenberichte und bis zum 31. Mai 2027 einen abschließenden umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.