Beschluss (EU) 2024/2604 des Rates vom 25. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Der EWR-Finanzierungsmechanismus spiegelt die Vorteile wider, die die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten aus ihrer Beteiligung am Binnenmarkt ziehen, und trägt dem Ziel einer beständigen und ausgewogenen Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien des EWR-Abkommens gemäß Artikel 115 des EWR-Abkommens Rechnung.
Erwägungsgrund 4 32024D2604
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