Erwägungsgrund 4 32024D2669
In Anbetracht der Empfehlung Nr. 56 (1997) des Ständigen Ausschusses über Leitlinien, die bei der Vorlage von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens und bei der Annahme von Änderungen zu berücksichtigen sind, zählen zu den relevanten Gründen für die Aufnahme von Arten in die Anhänge des Übereinkommens von Bern ökologische und wissenschaftliche Faktoren wie etwa der Erhaltungszustand, die Entwicklung der Populationen sowie Bedrohungen.