Art. 3 32024D0630BESCHLUSS (EU) 2024/630 DES RATES vom 9. Februar 2024 über im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Vorschläge mehrerer Parteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D2709BESCHLUSS (EU) 2024/2709 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Festlegung von Sicherheitsverfahren für den Start von Galileo-Satelliten vom Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten aus
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D0632BESCHLUSS (GASP) 2024/632 DES RATES vom 19. Februar 2024 zur Einleitung der Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D2566BESCHLUSS (EU) 2024/2566 DES RATES vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D2704BESCHLUSS (EU) 2024/2704 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32023D1006BESCHLUSS (EU) 2023/1006 DES RATES vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.