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Die Annahme des Beschlusses durch den Partnerschaftsrat wird voraussichtlich im dritten Quartal 2024 erfolgen.
Die Kommission nimmt für die Elemente, für die ein Beschluss der Kommission nach Artikel 96 Absatz 10 erforderlich ist, spätestens vier Monate nach dem Datum…
Es wird erwartet, dass der Handelsausschuss den Beschluss im vierten Quartal 2024 annimmt.
Die Kommission erlässt spätestens vier Monate nach dem Tag der ersten Einreichung der Partnerschaftsvereinbarung durch den betreffenden Mitgliedstaat mittels…
Die Kommission genehmigt die Änderung einer Partnerschaftsvereinbarung spätestens sechs Monate nach ihrer ersten Einreichung durch den Mitgliedstaat.
Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2020 gelten —
Daher sollte der Partnerschaftsrat unter Berücksichtigung des Zeitpunkts, an dem alle 24 Sprachfassungen der Abkommen überarbeitet und verbindlich und endgültig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.