Gesetze
Gesetz wird geladen …
Deshalb sollte die Union im Hinblick auf die Vorbereitung für die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses, die im Jahr 2024 stattfinden soll, einen Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens von Bern vorlegen, nach dem der Wolf (Canis lupus) aus Anhang II gestrichen und in Anhang III aufgenommen wird. Die Kommission sollte diesen Vorschlag dem Sekretariat des Übereinkommens von Bern zuleiten.
Die Union legt im Hinblick auf die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern (im Folgenden „Ständige Ausschuss“) einen Vorschlag zur…
Die Union sollte die vorgeschlagene Änderung unterstützen, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II des Übereinkommens von Bern zu streichen und ihn stattdessen in…
Der im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Streichung des Wolfs (Canis lupus) aus Anhang…
Die Schweiz hat den Vorschlag eingereicht, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte…
Ablehnung des Vorschlags, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte Tierarten“) des…
Daher ist es angezeigt, das Schutzniveau für den Wolf anzupassen. Für den Wolf, der derzeit in Anhang II des Übereinkommens von Bern aufgeführt ist, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.