Erwägungsgrund 3 32024D2669
Gemäß Artikel 17 des Übereinkommens von Bern sind Änderungsvorschläge spätestens zwei Monate vor der Tagung des Ständigen Ausschusses einzureichen. Die Union kann als Vertragspartei des Übereinkommens von Bern Änderungen der Anhänge dieses Übereinkommens vorschlagen.