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Mit dem Beschluss EZB/2013/1 der Europäischen Zentralbank wurde ein Rahmen für die Public-Key-Infrastruktur des Eurosystems (nachfolgend die „ESZB-PKI“) geschaffen, um die Ausstellung und Verwaltung elektronischer Zertifikate zu regeln, die für den Zugriff auf elektronische Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen des ESZB und des Eurosystems mit mittlerer oder höherer Kritikalität sowie deren Nutzung erforderlich sind.
Die Public-Key-Infrastructure für das Europäische System der Zentralbanken (nachfolgend die „ESZB-PKI“) wurde im Beschluss EZB/2013/1 aufgestellt. Elektronische…
Der EZB-Rat hat einen Bedarf an fortschrittlichen Diensten zur Informationssicherheit, z. B. die strenge Authentifizierung, elektronische Signatur und…
Darüber hinaus sollte der Beschluss EZB/2013/1 der Europäischen Zentralbank dahingehend geändert werden, dass kooperierenden Behörden die Nutzung von…
„Elektronische Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen des ESZB und Eurosystems“, „Zertifikat“ oder „elektronisches Zertifikat“,…
Die EZB und die NCAs des SSM können beschließen, durch von der ESZB-PKI zur Verfügung gestellte Zertifikate und Dienstleistungen zu nutzen, um auf elektronische…
Die ESZB-PKI-Zertifizierungsstelle stellt elektronische Zertifikate aus und erbringt weitere Zertifizierungsdienstleistungen für Zertifikatnehmer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.