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Der Beschluss EZB/2013/1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Nummer 10 erhält folgende Fassung: „10. ‚ESZB-PKI-Zertifizierungsstelle‘: die das Vertrauen der Nutzer genießende Stelle, die gemäß dem Rahmen des ESZB/SSM für die Anerkennung von Zertifikaten ESZB-PKI-Zertifikate ausstellt, verwaltet, widerruft und erneuert;“.
Artikel 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
In Artikel 10 Absatz 1 erhalten der einleitende Satz und Buchstabe a folgende Fassung:
Der Anhang wird ersetzt durch den Anhang dieses Beschlusses.
Artikel 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.