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Der EZB-Rat hat einen Bedarf an fortschrittlichen Diensten zur Informationssicherheit, z. B. die strenge Authentifizierung, elektronische Signatur und Verschlüsselung durch die Nutzung elektronischer Zertifikate für die elektronischen Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Aufgaben der EZB und NCAs als zuständige Behörden innerhalb des SSM nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erforderlich sind, festgestellt. Daher können die durch die ESZB-PKI ausgestellten Zertifikate genutzt werden, um auf elektronische Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen, die für die Funktionsfähigkeit des SSM genutzt werden, zuzugreifen und diese zu nutzen.
Die EZB und die NCAs des SSM können beschließen, durch von der ESZB-PKI zur Verfügung gestellte Zertifikate und Dienstleistungen zu nutzen, um auf elektronische…
Die ESZB-PKI-Zertifizierungsstelle stellt elektronische Zertifikate aus und erbringt weitere Zertifizierungsdienstleistungen für Zertifikatnehmer und…
Die Public-Key-Infrastructure für das Europäische System der Zentralbanken (nachfolgend die „ESZB-PKI“) wurde im Beschluss EZB/2013/1 aufgestellt. Elektronische…
Eine zuständige Behörde kann beschließen, ESZB-PKI-Dienstleistungen zu nutzen, um auf elektronische Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen des…
Zur Erfüllung der besonderen Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute, die durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 der Europäischen…
Es ist erforderlich für das reibungslose, wirksame und einheitliche Funktionieren des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.