Beschluss (EU) 2022/1962 des Rates vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Binnenschiffe und Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertretenden Standpunkt
Die Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, geändert durch das am 20. November 1963 in Straßburg unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung der Revidierten Rheinschifffahrtsakte, (im Folgenden „Akte“), trat am 14. April 1967 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32022D1962
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