Erwägungsgrund 13 32024D2708
Zur Schaffung der erforderlichen Flexibilität während der Verhandlungen im Vorfeld der Tagung der Generalversammlung der OIV am 18. Oktober 2024 sollten diejenigen Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, dazu ermächtigt werden, technischen Änderungen an den OIV-Resolutionsentwürfen zuzustimmen, sofern der Inhalt der Resolutionen dadurch nicht wesentlich verändert wird —