Erwägungsgrund 2 32024D2722
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2025 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2025 verlängert werden.