Erwägungsgrund 3 32024D2751
Das Übereinkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses — nach Maßgabe des Beschlusses 2012/735/EU des Rates am 26. Juni 2012 im Namen der Union unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.
Das Übereinkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses — nach Maßgabe des Beschlusses 2012/735/EU des Rates am 26. Juni 2012 im Namen der Union unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.