Erwägungsgrund 2 32024D2782
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die in ihm enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2025 verlängert werden. Nach sechs Monaten wird der Rat eine Überprüfung der Lage in Bezug auf die restriktiven Maßnahmen durchführen.