Art. 1 32020D1586BESCHLUSS (GASP) 2020/1586 DES RATES vom 29. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er…
Art. 1 Abs. null 32023D2227BESCHLUSS (GASP) 2023/2227 DES RATES vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 1 32024D2702BESCHLUSS (GASP) 2024/2702 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt: „Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025“.
Art. 1 32024D1709BESCHLUSS (GASP) 2024/1709 DES RATES vom 17. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2025.“
Art. 1 32024D2722BESCHLUSS (GASP) 2024/2722 DES RATES vom 21. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2025.“