Erwägungsgrund 3 32024D2818
Darüber hinaus sollte es den Zentralbanken des Eurosystems gestattet sein, sich an Standardmarkttransaktionen wie Repogeschäften durch Emittenten von Unternehmensanleihen („Rückkäufe“) sowie Verkäufen im Rahmen von Put-Optionen zu beteiligen, und die Bestimmungen über zugelassene Geschäftspartner für das CSPP sollten entsprechend geändert werden.