Erwägungsgrund 2 32024D2818
Dementsprechend hat der EZB-Rat am 6. August 2024 beschlossen, die für Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des CSPP gehaltenen Unternehmensanleihen geltende Vorschrift zu ändern, um Risikomanagement-Erwägungen Rechnung zu tragen.