Erwägungsgrund 24 32022D2481
Der DESI sollte in den Bericht über den Stand der digitalen Dekade (im Folgenden „Bericht zur digitalen Dekade“) aufgenommen werden und zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Digitalziele herangezogen werden. Diese Überwachung sollte eine Analyse der Indikatoren, mit denen die Fortschritte auf Ebene der Mitgliedstaaten gemessen werden, nationale Strategien und Initiativen zur Erreichung der allgemeinen Ziele und der Digitalziele gemäß diesem Beschluss, sowie horizontale und thematische Analysen zur Verfolgung des digitalen Wandels der Volkswirtschaften in der Union und eine Rangfolge der dabei erzielten Fortschritte der Mitgliedstaaten umfassen. Insbesondere sollten die Dimensionen und Indikatoren des DESI an die in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele angeglichen werden. Für jedes Digitalziel sollten in von der Kommission zu erlassen Durchführungsrechtsakten zentrale Leistungsindikatoren (key performance indicators — KPI) festgelegt werden. Die KPI sollten aktualisiert werden, wenn dies zur fortlaufenden wirksamen Überwachung und zur Berücksichtigung technologischer Entwicklungen erforderlich ist. Der Datenerfassungsmechanismus in den Mitgliedstaaten sollte, sofern angemessen, verbessert werden, damit ein umfassender Stand der Fortschritte bei der Erfüllung der Digitalziele sowie Informationen über die einschlägigen Strategien, Programme und Initiativen auf nationaler Ebene dargestellt werden, und sollte möglichst nach Geschlecht und Region aufgeschlüsselte Daten im Einklang mit Unionsvorschriften und dem nationalem Recht umfassen.Auf Grundlage der Überprüfungen der Kommission sollte die Kommission, sofern angemessen, nach Rücksprache mit den Mitgliedstaaten eine Zeitleiste aufstellen, in dem sie den künftigen Datenerhebungsbedarf darlegt. Bei der Erstellung des DESI sollte sich die Kommission weitgehend auf amtliche Statistiken stützen, die in verschiedenen Erhebungen der Union zur Informationsgesellschaft gemäß der Verordnungen (EU) 2019/1700 und (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates zusammengetragen werden. Die Kommission sollte besondere Studien verwenden, um Daten für relevante Indikatoren zu erheben, die nicht in den Erhebungen der Union gemessen oder im Zuge anderer Berichterstattungstätigkeiten, z. B. im Rahmen der durch die Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa — Small Business Act“ angekündigte Strategie, einschließlich der jährlichen KMU-Leistungsüberprüfung, erfasst werden. Die Definitionen im Zusammenhang mit den Digitalzielen dieses Beschlusses stellen keine Präzedenzfälle für KPI dar und behindern in keiner Weise die anstehende Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele mit Hilfe der KPI.