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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten der Arabischen Republik Ägypten (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, einen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten der ägyptischen Streitkräfte zur Stärkung der nationalen Sicherheit und Stabilität der Arabischen Republik Ägypten sowie zum besseren Schutz der Zivilbevölkerung zu leisten. Die Unterstützungsmaßnahme soll es den ägyptischen Streitkräften ermöglichen, ihre Fähigkeiten zur Sicherung des Hoheitsgebiets zu stärken und besser auf Sicherheitsbedrohungen im gesamten Hoheitsgebiet Ägyptens, insbesondere in der westlichen Region, zu reagieren.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich der erforderlichen technischen Ausbildung, finanziert.
leichte gepanzerte Patrouillenfahrzeuge;
Systeme kleiner unbemannter Luftfahrzeuge;
leichte und mobile Radargeräte;
Brillen mit Nachtsichtfunktionen.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
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