Art. 2 32024D2860
Die staatliche Beihilfe, die Trenitalia im Rahmen des ersten Vertrags für die Erfüllung von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten gewährt wurde, stellt eine bestehende Beihilfe dar, soweit sie inländische Schienengüterverkehrsdienste betraf, die zwischen dem 22. Oktober 2003 und dem 31. Dezember 2003 erbracht wurden. Die staatliche Beihilfe, die Trenitalia im Rahmen des ersten Vertrags für die Erfüllung von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten gewährt wurde, stellt eine neue Beihilfe dar, soweit sie zwischen dem 15. März 2003 und dem 31. Dezember 2003 im transeuropäischen Schienengüternetz erbracht wurden.Die Trenitalia im Rahmen des zweiten Vertrags für die Erfüllung von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten gewährte staatliche Beihilfe stellt eine neue Beihilfe dar.Die Trenitalia im Rahmen des dritten Vertrags für die Erfüllung von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten gewährte staatliche Beihilfe stellt eine neue Beihilfe dar.