Art. 5 32024D2860
Die in Artikel 3 genannten mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.Italien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Die in Artikel 3 genannten mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.Italien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.