Erwägungsgrund 5 32024D2869
Die Arbeitsgruppe „Versorgungssicherheit“ sollte die Zusammenarbeit zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich im Bereich der Versorgungssicherheit verbessern. Sie sollte als Forum für die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch, technische Beratungen und gegenseitige Konsultationen dienen. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Arbeitsgruppe „Versorgungssicherheit“ rechtswirksame Akte oder Maßnahmen erlässt, ihre eigene Geschäftsordnung ausgenommen.