Erwägungsgrund 5 32024D2876
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verwiesen und die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten, bekräftigt. Darüber hinaus hat der Europäische Rat erklärt, dass die Union bereit sei, die Kapazität der EUMAM Ukraine weiter zu erhöhen, um den Beitrag zur Deckung des Ausbildungsbedarfs der ukrainischen Streitkräfte zu verbessern.