Erwägungsgrund 2 32024D2888
Mit der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates in der durch die Verordnung (EU) 2018/1541 des Rates geänderten Fassung wurden neue Instrumente für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in das Unionsrecht aufgenommen.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates in der durch die Verordnung (EU) 2018/1541 des Rates geänderten Fassung wurden neue Instrumente für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in das Unionsrecht aufgenommen.