Erwägungsgrund 5 32024D2888
Gemäß dem Beschluss (EU) 2024/767 des Rates wurde die Übereinkunft am 2. Oktober 2024 vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2024/767 des Rates wurde die Übereinkunft am 2. Oktober 2024 vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.