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Finanztermingeschäfte werden gemäß Artikel 21 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.
Die Erfassung von Erträgen sowie die Berücksichtigung außerbilanzieller Geschäfte werden gemäß den und durch Bezugnahme auf die Bestimmungen erfasst, die in der…
Die in Artikel 5 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) festgelegten Bestimmungen finden auf den vorliegenden Beschluss Anwendung.
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Forward Rate Agreements werden gemäß Artikel 23 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.