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Die Erfassung von Erträgen sowie die Berücksichtigung außerbilanzieller Geschäfte werden gemäß den und durch Bezugnahme auf die Bestimmungen erfasst, die in der Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/31) festgelegt sind.
Die in Artikel 5 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) festgelegten Bestimmungen finden auf den vorliegenden Beschluss Anwendung.
Artikel 18 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) findet auf diesen Beschluss Anwendung.
Devisentermingeschäfte werden gemäß Artikel 19 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.
Finanztermingeschäfte werden gemäß Artikel 21 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.
Die in Artikel 4 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten im Sinne dieses Beschlusses.
Die in diesem Beschluss festgelegten Regelungen gelten für den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), der aus der Bilanz, den außerbilanziell in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.