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Die in Artikel 5 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) festgelegten Bestimmungen finden auf den vorliegenden Beschluss Anwendung.
Artikel 18 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) findet auf diesen Beschluss Anwendung.
Die Erfassung von Erträgen sowie die Berücksichtigung außerbilanzieller Geschäfte werden gemäß den und durch Bezugnahme auf die Bestimmungen erfasst, die in der…
Artikel 17 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) findet auf diesen Beschluss Anwendung.
Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8).
Die in Artikel 4 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten im Sinne dieses Beschlusses.
Die in Artikel 1 der Leitlinie (EU) 2024/2941(EZB/2024/31) definierten Begriffe haben in diesem Beschluss die gleiche Bedeutung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.